§ 1 Gegenstand des Vertrages

Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Durchführung folgender Dienstleistungen:
Übersetzungsleistungen
Terminbegleitung bei Behörden, Gerichten usw.
Terminvereinbarung bei der Botschaft
Anbahnung von Kontakten zu Rechtsanwältin
Schriftverkehr mit Hausverwaltung, Vermieter und Geschäftspartner ohne Rechtsberatung
Schreibarbeiten
Weitere Aufgaben können nach Absprache vereinbart werden.

 

§ 2 Vertragsdauer und Kündigung


Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist beiderseitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf. Die ordentliche Kündigung ist bis zum
ausgeschlossen.
Wird der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um maximal ein Jahr. Eine weitere automatische Verlängerung über die erste Verlängerung erfolgt nicht.


§ 3 Art und Umfang der Leistungen


Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen ordnungsgemäß und zeitnah auszuführen.
Zusätzliche Leistungen, die nicht unter § 1 aufgeführt sind und welche durch den Auftraggeber angewiesen werden, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.

§ 4 Weisungsfreiheit

Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.


§ 5 Auftragserfüllung

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

Die Leistung, die unter unseren Dienstleistungen fällt, wird innerhalb von fünf bis acht Werktage abgeschlossen sein, vorausgesetzt, dass die Anzahl unserer erforderlichen Arbeitstage nicht mit dem Ablaufdatum der von der betreffenden Behörde / Firma gewährten gesetzlichen Frist kollidiert. In diesem Fall trägt der Auftraggeber die Verantwortung der Verspätung.

Die Erfüllungsdauer variiert sich je nach der Leistungsart.

Werden vom Auftraggeber innerhalb von /72/ Stunden bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigte Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.


§ 6 Widerruf des Auftrages 

Der Auftrag kann spätestens nach 24 Stunden nach Abgabe abgerufen werden, danach wird 100% der Kosten fällig sein, abgesehen von der Erledigung. 

§ 7 Vergütung

Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine monatliche Vergütung in Höhe von (Gemäß dem monatlichen Wert des Pakets, das Sie über unsere Website bestellt haben) € zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Die Vergütung ist jeweils zum (am) 6th jeden Monat raus. fällig. 

Wird eine bestimmte Tarifoption gewählt, so richtet sich die Vergütung nach dieser Tarifoption. 

§ 8 Die Servicekarte 

Der Auftragnehmer ist die zuständige Person für die Funktionsfähigkeit der Servicekarte. Bei Fehlerhaftigkeit der Servicekarte darf der Auftraggeber bzw. der berichtige Servicekartennutzer keinerlei unsere Partner dafür klagen.

Bei Verzögerung der fälligen Zahlungen jederart wird die Servicekarte gesperrt, solange der Zahlungsrückstand besteht.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

 

(1)   Der vorliegende Vertrag nebst zugehörigen Anlagen stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.

(2) Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Dienstvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.

(3) Dieser Vertrag wurde in 2 Exemplaren ausgefertigt.

 

§ 10    Erfüllungsort / Gerichtsstand

Die Parteien vereinbaren Berlin als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.